Mir ist es ein Anliegen, die Kosten transparent zu gestalten. Sie können mir zunächst per Telefon/Fax oder per Online-Anfrage Ihr Anliegen schildern. Ich werde dann vor der Beratung/Bearbeitung einen Kostenvoranschlag erstellen. Ein Mandatsverhältnis kommt erst dann zustande, wenn Sie mit diesem einverstanden sind und mir einen Auftrag erteilen.
Die Rechtsanwaltsvergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
( RVG ) oder beruht auf einer Honorarvereinbarung. Honorarvereinbarungen können häufig sinnvoll sein, z.B., weil sich der Gegenstandswert als Grundlage der anwaltlichen Gebührenrechnung nur schwer ermitteln lässt , wie etwa beim Entwerfen Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder bei einer laufenden Beratungstätigkeit. Hierbei können auch Pauschalen vereinbart werden.